Unter Berücksichtigung der Auflagen aus der Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020 können wir die Sanitärbereiche wieder öffnen. Bitte beachten Sie dabei diese Verhaltensregeln:
In den Umkleiden bitte auf die Schilder mit den Abstandsregeln achten. Bei Damen und Herren ist jeweils die Nutzung eines Waschbeckens und einer Dusche gleichzeitig möglich. Damit sind ausreichende Mindestabstände gewährleistet.
Die installierten Haartrockner dürfen benutzt werden. Bitte desinfizieren Sie die Griffe vor- und nach jedem Gebrauch. Eigene Jetstream-Trockner sind nicht erlaubt.
Da wir eine 100%ige Handhabung nach Corona Regeln nicht garantieren können, bitten wir Sie, nur eigene Hand–oder Badetücher, Kämme oder Bürsten zu verwenden. Wir empfehlen Ihnen die Benutzung von Badeschuhen.
Die Lüftung im Duschbereich ist ständig in Betrieb, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Die Fenster in den Wasch- und WC-Bereichen sind immer offen bzw. gekippt zu halten.
Die Sanitärbereiche werden täglich kontrolliert, und die Arbeiten werden sichtbar dokumentiert.
Trotz geringer Coronafallzahlen im Landkreis Neumarkt und den umliegenden Landkreisen gilt:
Solange es keinen Impfstoff oder Medikamente gibt, sind Distanz und strenge Hygienemaßnahmen die wichtigsten Voraussetzungen zur Vermeidung von Infektionen.
Bitte haben Sie daher Verständnis für die Einschränkungen in den Sanitärbereichen.