Die verbindlichen DGV Leitlinien geben es vor:
Bei den Zu- und Abgängen zu den Abschlagsbereichen ist sicherzustellen, dass der notwendige Abstand eingehalten wird. Wenn
möglich sind Ein- und Ausgänge voneinander zu trennen.
Bei den freien Abschlagsflächen muss ein Abstand von mindestens 3 Metern (1,5 Meter nach links und rechts) eingehalten werden.