Liebe Mitglieder,
liebe Gäste,
heute hat uns die Information seitens des BGV erreicht, wonach ab 1.12.2020 auch der „Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt ist“.
Damit hat sich das Innenministerium der Auffassung des Gesundheitsministeriums angeschlossen. Das bedeutet für uns, dass Golfanlagen nach der zitierten Auffassung für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht mehr genutzt werden dürfen.
Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt.