Konzept für die stichprobenartige Kontrolle der Zugangsbeschränkungen zum Golfplatz
als Sportstätte im Sinne des §4 der 15. BayIfSMV
Unsere Golfanlage hat eine Gesamtfläche von 70 ha, ist öffentlich zugänglich, öffentliche Wander- und Radwege ziehen sich durch die Golfanlage, ist nicht eingezäunt und hat räumlich verteilte Zugangspunkte zur Sportausübung wie den Abschlag 1, den Abschlag 10, die Driving-Range, das Putting-Grün, den Kurzspielbereich. Eine ständige Kontrolle der jeweils geltenden Zugangsbeschränkungen ist aus diesen Gründen nicht zumutbar und personell nicht umsetzbar.
Wir führen daher stichprobenartige Kontrollen der gem. der nach 15. BayIfSMV gelten-den Zugangsbeschränkungen durch und beziehen uns dabei auf die Veröffentlichung des Bayerischen Gesundheitsministeriums https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ „gibt es Ausnahmen von der Kontrollpflicht?“
Mit einem Aushang am Parkplatz, am Eingang zum Clubhaus, an dem Abschlag 1, dem Abschlag 10, der Driving-Range, dem Putting-Grün, dem Kurzspielbereich informieren wir alle Mitglieder und Gäste, dass auf dem gesamten Übungsgelände und dem Golfplatz 3G gilt und der Zugang zum gesamten Übungsgelände und Golfplatz nur mit einem Nachweis Geimpft oder Genesen gestattet ist.
Gäste, die gegen Greenfee spielen, werden bei der Anmeldung und Bezahlung im Sekretariat während der Öffnungszeit persönlich kontrolliert, ob die Zugangsvoraussetzungen vollständig vorliegen. Spielt ein Gast außerhalb der Öffnungszeiten hat er den Nachweis (Impf-/Genesenenstatus) in digitaler Form per E-Mail zu erbringen.
Solange die Golfanlage nicht witterungsbedingt geschlossen ist, werden mindestens 1 mal täglich zu unterschiedlichen Tageszeitungen (Zufallsprinzip) Kontrollen der Zugangsberechtigung durch eine/n Mitarbeiter/in des Golfclubs durchgeführt. Eine Quote der Kontrollen kann nicht beschrieben werden, da je nach Witterung die Nutzung der Golfanlage sehr unterschiedlich sein kann. Lässt die Witterung erwarten, dass mehr Nutzer auf der Golfanlage spielen werden, werden die Kontrollen mehrmals täglich durchgeführt.
Die Dokumentation des Datums der Kontrolle, wie oft an diesem Tag kontrolliert wurde und wie viele Personen kontrolliert wurden wird durch den jeweilige/n Mitarbeiter/in, der/die die Kontrolle durchführt vorgenommen.