Im Rahmen der bundesweiten Schließung von Sportstätten seit dem 1. Dezember 2020,
dürfen Golfanlagen und ihre Übungsstätten, zur Ausübung des Golfsports im Freien, nicht mehr genutzt werden.
An diese Maßnahmen müssen wir uns auch halten, aus diesem Grund ist jegliche Nutzung des Platzes und aller Übungsanlagen verboten. Publikumsverkehr im Sekretariat ist ebenfalls untersagt, somit bleibt das Büro geschlossen. Sie können uns gerne per Mail erreichen.
Wir werden sie zeitnah über Lockerungen und Änderungen informieren.